Verpackungshinweise & Rücknahmepflicht
Die Fleischer und Restaurantbedarf Kühren GmbH & Co. KG ist nach dem aktuellen Verpackungsgesetz (§ 15 Abs. 1 Satz 1 VerpackG) verpflichtet, bestimmte Verpackungsmaterialien unentgeltlich zurückzunehmen. Dazu gehören insbesondere:
- Transportverpackungen (z. B. Paletten, Großverpackungen),
- Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen,
- Verpackungen, die systembedingt nicht an einem dualen System teilnehmen können (§ 7 Abs. 5 VerpackG),
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,
- Mehrwegverpackungen.
Bei der Lieferung unserer Produkte setzen wir entsprechendes Verpackungsmaterial ein, welches du als Endverbraucher selbstverständlich kostenlos an uns zurückgeben kannst.
Damit stellen wir sicher, dass die Materialien fachgerecht verwertet werden und aktiv zur Rückführung in den Verwertungskreislauf beitragen.
Unser Ziel ist es, durch Aufklärung und Rücknahme einen Beitrag zur Erreichung der europäischen Verwertungsziele gemäß EU-Richtlinie 94/62/EG zu leisten.
Du kannst das Verpackungsmaterial direkt am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückgeben.